Eine Autofahrerin aus Köln wurde am 4. März 2025 auf der A555 zwischen Wesseling und Köln‑Rodenkirchen mit 120 km/h gemessen, erlaubt waren 100 km/h. Für die übliche Überschreitung von 20 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog einen Regelsatz von 60 Euro vor. Dennoch erhielt die Betroffene einen Bußgeldbescheid über 7.500 Euro.
Gesetzliche Grenzen für Geldbußen
Die hohe Summe stellt einen offensichtlichen Fehler der Bußgeldstelle dar, führt die Meldung aus. Wichtiger als der vermeintlich falsche Betrag ist jedoch die rechtliche Einordnung der möglichen Höchstgrenzen:
| Rechtsgrund | Höchstbetrag |
|---|---|
| § 17 Abs. 1 OWiG | 1.000 Euro |
| Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG | 2.000 Euro |
Demnach liegen die von der Bußgeldstelle angewendeten 7.500 Euro deutlich über den gesetzlichen Obergrenzen, wie in der Meldung erläutert.
Warum ein Einspruch notwendig ist
Auch offensichtliche Fehler dürfen nicht ignoriert werden: Wird gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid nicht fristgerecht Einspruch eingelegt, kann die Entscheidung rechtskräftig werden. Die Meldung erklärt, dass die Einspruchsfrist und die formelle Anfechtung deshalb große praktische Bedeutung haben.
- Tatzeit und Messstelle: in dem geschilderten Fall Autobahn A555 am 4. März 2025.
- Messwert: gemessene Geschwindigkeit 120 km/h bei erlaubten 100 km/h.
- Regelsatz laut Bußgeldkatalog für 20 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften: 60 Euro.
Die Meldung gibt darüber hinaus Hinweise dazu, wie solche Fehler entstehen können und welche Bedeutung die gesetzlichen Bußgeldrahmen haben. Für Betroffene bleibt entscheidend, die formalen Fristen einzuhalten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, damit ein offensichtlich fehlerhafter Bescheid nicht in Rechtskraft erwächst.