Seit der Änderung der Straßenverkehrs‑Zulassungs‑Ordnung (StVZO) im Juni 2024 sind Blinkanzeigen an normalen Fahrrädern und E‑Bikes zulässig. Das Testportal IMTEST fasst in einem aktuellen Überblick verfügbare Nachrüstlösungen zusammen, nennt Voraussetzungen für die Zulässigkeit und beschreibt konkrete Produkte.
Was die Regelung erlaubt und wozu sie dienen soll
Die Neuregelung in § 67 StVZO erweitert die zuvor auf spezielle Fahrradtypen beschränkte Möglichkeit, Blinkanlagen zu verwenden. Ziel ist laut IMTEST, die Sichtbarkeit beim Abbiegen und Spurwechsel zu erhöhen und es Fahrenden zu ermöglichen, beide Hände am Lenker zu behalten. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad‑Club (ADFC) begrüßt die Regelung, betont aber zugleich, dass Blinker aufmerksames Umschauen nicht ersetzen.
Technische Anforderungen und Praxistipps
IMTEST rät beim Kauf darauf zu achten, dass nachrüstbare Blinker den in § 67 StVZO genannten UNECE‑Regeln entsprechen. Für E‑Bikes ist zudem oft die elektrische Anschlussfähigkeit relevant: Einige Systeme werden direkt an die Bordelektrik angeschlossen, andere arbeiten mit eigenen Akkus oder Batterien.
- Zulässigkeit: Blinker sind für alle Fahrräder und E‑Bikes erlaubt, wenn sie den vorgeschriebenen Normen genügen.
- Sichtbarkeit: Hauptnutzen ist erhöhte Wahrnehmung beim Abbiegen und bei Spurwechseln, vor allem in der Dunkelheit.
- Bedienung: Modelle bieten meist Schalter am Lenker; teurere Systeme ermöglichen längeres, dauerhaftes Blinken bei gedrückter Taste.
Beispiele aus dem Markt
IMTEST beschreibt mehrere Systeme, darunter Lösungen von Busch+Müller. Zwei der genannten Produkte sind:
| Modell | Stromversorgung / Anschluss | Montage / Bedienung |
|---|---|---|
| Busch+Müller Turntec | Anschluss an E‑Bike‑Akku: 10 V – 48 V DC (Lichtausgang) | Schalter am Lenker, kurze oder lange Betätigung |
| Busch+Müller Turntec T2 | StVZO‑konforme Ausführung (Anbringung an Lenkerenden) | Montage an Lenkerenden, Konformität mit StVZO |
Weitere Systeme auf dem Markt setzen alternativ auf eigenständige Akkus oder Batterien und eignen sich besonders, wenn kein geeignetes Lichtausgangs‑Signal am E‑Bike vorhanden ist.
IMTEST weist darauf hin, dass Blinker das Unfallrisiko reduzieren können, jedoch nicht die Pflicht zum Blick über die Schulter ersetzen. Käufer sollten auf die UNECE‑Konformität achten und die elektrische Kompatibilität mit ihrem Rad prüfen.