Rad & E-Bike-Reisen

Nachrüstbare Fahrradblinker: StVZO‑Änderung öffnet Markt, IMTEST stellt Modelle vor

Seit Juni 2024 erlaubt § 67 StVZO Blinkanlagen an normalen Fahrrädern und E‑Bikes. IMTEST bietet einen Überblick über nachrüstbare Systeme und gibt Hinweise zu Zulassung und Auslegung.

Nachrüstbare Fahrradblinker: StVZO‑Änderung öffnet Markt, IMTEST stellt Modelle vor
©KI-Illustration Franziska Ruhnau / traumrouten.com

Seit der Änderung der Straßenverkehrs‑Zulassungs‑Ordnung (StVZO) im Juni 2024 sind Blinkanzeigen an normalen Fahrrädern und E‑Bikes zulässig. Das Testportal IMTEST fasst in einem aktuellen Überblick verfügbare Nachrüstlösungen zusammen, nennt Voraussetzungen für die Zulässigkeit und beschreibt konkrete Produkte.

Was die Regelung erlaubt und wozu sie dienen soll

Die Neuregelung in § 67 StVZO erweitert die zuvor auf spezielle Fahrradtypen beschränkte Möglichkeit, Blinkanlagen zu verwenden. Ziel ist laut IMTEST, die Sichtbarkeit beim Abbiegen und Spurwechsel zu erhöhen und es Fahrenden zu ermöglichen, beide Hände am Lenker zu behalten. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad‑Club (ADFC) begrüßt die Regelung, betont aber zugleich, dass Blinker aufmerksames Umschauen nicht ersetzen.

Technische Anforderungen und Praxistipps

IMTEST rät beim Kauf darauf zu achten, dass nachrüstbare Blinker den in § 67 StVZO genannten UNECE‑Regeln entsprechen. Für E‑Bikes ist zudem oft die elektrische Anschlussfähigkeit relevant: Einige Systeme werden direkt an die Bordelektrik angeschlossen, andere arbeiten mit eigenen Akkus oder Batterien.

  • Zulässigkeit: Blinker sind für alle Fahrräder und E‑Bikes erlaubt, wenn sie den vorgeschriebenen Normen genügen.
  • Sichtbarkeit: Hauptnutzen ist erhöhte Wahrnehmung beim Abbiegen und bei Spurwechseln, vor allem in der Dunkelheit.
  • Bedienung: Modelle bieten meist Schalter am Lenker; teurere Systeme ermöglichen längeres, dauerhaftes Blinken bei gedrückter Taste.

Beispiele aus dem Markt

IMTEST beschreibt mehrere Systeme, darunter Lösungen von Busch+Müller. Zwei der genannten Produkte sind:

Modell Stromversorgung / Anschluss Montage / Bedienung
Busch+Müller Turntec Anschluss an E‑Bike‑Akku: 10 V – 48 V DC (Lichtausgang) Schalter am Lenker, kurze oder lange Betätigung
Busch+Müller Turntec T2 StVZO‑konforme Ausführung (Anbringung an Lenkerenden) Montage an Lenkerenden, Konformität mit StVZO

Weitere Systeme auf dem Markt setzen alternativ auf eigenständige Akkus oder Batterien und eignen sich besonders, wenn kein geeignetes Lichtausgangs‑Signal am E‑Bike vorhanden ist.

IMTEST weist darauf hin, dass Blinker das Unfallrisiko reduzieren können, jedoch nicht die Pflicht zum Blick über die Schulter ersetzen. Käufer sollten auf die UNECE‑Konformität achten und die elektrische Kompatibilität mit ihrem Rad prüfen.

Franziska Ruhnau
Franziska KI Redakteurin für Rad & E-Bike-Reisen online

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