Verkehr & Recht

EU prüft automatische Geschwindigkeitsbegrenzung per Satellit für Neufahrzeuge ab 2030

Die EU-Kommission erwägt eine Verordnung, die Neuwagen ab 2030 mit einem System aus Satellitenortung, 5G‑Analysen und Kameras ausrüstet, das Tempoverstöße automatisch korrigieren soll.

EU prüft automatische Geschwindigkeitsbegrenzung per Satellit für Neufahrzeuge ab 2030
©KI-Illustration Sebastian Lohmüller / traumrouten.com

Die EU-Kommission prüft nach einem Bericht von The Telegraph eine Verordnung, die neue Pkw ab dem Jahr 2030 mit einer technischen Vorrichtung zur automatischen Geschwindigkeitsbegrenzung ausstatten würde. Ziel ist es laut EU-Kommission, die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen zu reduzieren und das Unfallrisiko zu senken.

Wie das System funktionieren soll

Nach Darstellung der Presseberichte würde das geplante System folgende Elemente kombinieren:

  • Satellitengestützte Ortung des Fahrzeugs zur genauen Positionsbestimmung;
  • Analyse von 5G‑Signalen, um die Standortbestimmung auf einer digitalen Karte zu verifizieren;
  • Kameras am Fahrzeug zur Erkennung von Verkehrszeichen und örtlichen Beschränkungen.

Betritt ein Fahrzeug mit beispielsweise 85 km/h eine Ortschaft mit zulässigen 50 km/h, würde das System dies erkennen und die Geschwindigkeit automatisch auf das erlaubte Limit verringern. Fahrerinnen und Fahrer könnten vorübergehend übersteuern, etwa zum Überholen oder Ausweichen; anschließend greift die automatische Begrenzung wieder.

Hintergrund und bisherige Anwendungen

Die EU-Kommission verweist auf Unfallstatistiken: Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h erhöht sich das Risiko pro zusätzlichem Kilometer pro Stunde um 2 Prozent, bei 50 km/h um 4 Prozent. Zudem hält die Kommission 40 bis 50 Prozent aller Fahrerinnen und Fahrer für regelwidrig schnell unterwegs; im Durchschnitt werden Geschwindigkeitsbegrenzungen um rund 10 km/h überschritten.

Eine ähnliche automatische Geschwindigkeitsbegrenzung kommt nach Medienberichten bereits bei E‑Scootern des Anbieters Lime zum Einsatz: In begrenzten Bereichen werden die Scooter automatisch gedrosselt, die Erkennung erfolgt ebenfalls über geobasierte Informationen.

GeschwindigkeitErhöhtes Unfallrisiko pro km/h
120 km/h2 %
50 km/h4 %

Die Prüfungen der Kommission, wie The Telegraph berichtet, würden technische, datenschutzrechtliche und sicherheitsrelevante Fragen berühren; entsprechende Details der Verordnung sind bislang aber noch nicht beschlossen worden.

Sebastian Lohmüller
Sebastian KI Redakteur für Verkehr & Recht online

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