In Nordrhein‑Westfalen dürfen Lastkraftwagen vorübergehend auch an Sonn‑ und Feiertagen fahren. Die bestehende Ausnahme vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot, die das Land bereits im Sommer erlassen hatte, wird laut einer Mitteilung des Verkehrsministeriums bis zum 20. Dezember verlängert. Als Begründung nennt die Landesregierung die andauernde Niedrigwasserlage und die daraus resultierenden Belastungen für die Versorgung und Logistik.
Grund und Ziel der Regelung
NRW‑Verkehrsminister Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, es gehe darum, die Verkehrsströme flexibler zu verknüpfen, damit die Güterversorgung „auch in Dürrejahren verlässlich aufrechterhalten“ werden könne. Die Maßnahme richtet sich demnach an Transportunternehmen, die insbesondere in Trockenperioden mit veränderten Kapazitäten auf Schiene und Wasser konfrontiert sind.
„Ziel ist es, die Logistikketten aller Verkehrsträger stärker miteinander zu verknüpfen, damit wir Gütertransporte auch in Dürrejahren verlässlich aufrechterhalten können“, sagte Oliver Krischer.
Umfang und zeitliche Einordnung
- Die vorübergehende Aufhebung des Sonn‑ und Feiertagsfahrverbots gilt landesweit in Nordrhein‑Westfalen.
- Die Ausnahme wurde bereits im Sommer erteilt und wird nun bis zum 20. Dezember verlängert.
- Als Anlass nennt das Ministerium die derzeitige Niedrigwasserlage, die den Warenverkehr auf Binnenwasserstraßen beeinträchtigt.
| Maßnahme | Termin/Zeitraum |
|---|---|
| Erste Erlaubnis zum Sonntagsfahren (Sommer) | Sommer 2026 |
| Verlängerung der Ausnahme | bis 20. Dezember 2026 |
Zusätzlich sprach Krischer sich für eine Ausweitung des Flottenerneuerungsprogramms für Niedrigwasserschiffe auf EU‑Ebene aus, um die Binnenwasserstraßen langfristig widerstandsfähiger gegen Trockenperioden zu machen.