Schönefeld, 25.10.2026 – Eine angekündigte Blockade des Terminals 1 am Flughafen BER wurde am Sonntagnachmittag von der Polizei verhindert und auf den Außenbereich verlegt. Während des laufenden Ferienbetriebs konnten die Aktivisten nicht wie geplant ins Flughafengebäude gelangen; stattdessen versammelten sich nach Angaben vor Ort rund 200 Personen vor einem Seiteneingang nördlich des Haupteingangs.
Geplanter Ablauf und polizeiliche Entscheidung
Die Initiative hatte die Anreise für 14:00 Uhr am S‑Bahnhof Ostkreuz vereinbart; die Kundgebung sollte um 15:00 Uhr am Flughafen beginnen und „kraftvolles gemeinsames Ankommen am Terminal“ zum Ziel haben. Die Versammlung war allerdings nur für 25 bis 50 Teilnehmer angemeldet. Nach Polizeiangaben wäre eine kleinere Gruppe noch im Flughafengebäude zugelassen worden; als deutlich mehr Menschen erschienen, ordnete die Polizei an, dass die Aktion draußen stattfinden müsse.
Protestinhalt und Forderungen
Vor dem Terminal trugen die Teilnehmer Plakate und Transparente mit Parolen wie „Abschiebung ist Mord“, „Kein Mensch ist illegal“ und „Migration ist kein Verbrechen“. Die Kundgebung richtete sich gegen Abschiebungen, Abschiebehaft und eine am BER angesiedelte Außengrenzeinrichtung, die Asyl‑ und Grenzverfahren bearbeiten soll. Die Organisatoren formulierten ihre Kernforderungen deutlich:
„Gegen die Existenz von Abschiebezentren! Gegen Abschiebungen! Solidarität statt Ausgrenzung!“ — Organisatoren der Kundgebung
- Ort: Flughafen BER, Terminal 1, Seiteneingang nördlich des Haupteingangs
- Zeit: Versammlungsbeginn geplant 15:00 Uhr; Anreise 14:00 Uhr am S‑Bahnhof Ostkreuz
- Angemeldete Teilnehmer: 25 bis 50; tatsächlich vor Ort: rund 200
Während des Ferienbetriebs fiel die ungewöhnlich starke Polizeipräsenz am Flughafen auf. Einzelne Teilnehmer, darunter eine als renitent beschriebene Frau, wurden von Einsatzkräften aus dem Flughafengebäude verwiesen. Die Kundgebung fand schließlich ausschließlich im Außenbereich statt.
Die Protestaktion richtete sich ausdrücklich gegen die am BER vorhandene oder geplante Infrastruktur zur Abwicklung von Abschiebe- und Grenzverfahren; weitergehende Angaben zu Dauer der Versammlung, Störungen im Flugbetrieb oder möglichen Anzeigen wurden im vorliegenden Bericht nicht genannt.