Camping & Wohnmobil

Wohnmobile: Flüssiggasflaschen dürfen jetzt an Tankstellen mit Autogas befüllt werden

Der Deutsche Verband Flüssiggas informiert: In Deutschland können fest eingebaute Flüssiggas‑Vorratsbehälter in Wohnmobilen und Wohnwagen ab sofort an öffentlichen Tankstellen mit Autogas befüllt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben des DVGW‑Arbeitsblatts 607.

Wohnmobile: Flüssiggasflaschen dürfen jetzt an Tankstellen mit Autogas befüllt werden
©KI-Illustration Sophie Ebersberg / traumrouten.com

Wohnmobilbesitzer in Deutschland können ihre Flüssiggas‑Vorratsbehälter künftig an öffentlichen Tankstellen mit Autogas befüllen lassen. Darauf weist der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) hin. Voraussetzung ist, dass die Flasche und ihre Einbausituation den Vorgaben des DVGW‑Arbeitsblatts 607 entsprechen.

Welche Anforderungen gelten?

Das Arbeitsblatt schreibt eine sichere Montage sowie eine von außen erreichbare Füllanschlusslösung vor. Konkret nennt der DVFG folgende Bedingungen:

  • Die Vorratsflasche muss fest installiert sein und sich werkzeuglos entnehmen lassen.
  • Die Füllanschlussleitung darf nicht durch den Wohnraum verlaufen.
  • Am Außenanschluss sind ein automatischer Füllstopp und ein Sicherheitsventil vorgeschrieben.
  • Es darf nur im fixierten Zustand der Flasche und über den von außen zugänglichen Füllanschluss befüllt werden.

Erfüllt ein Fahrzeug diese Anforderungen nicht, ist laut DVFG eine Nachrüstung erforderlich. Eine solche Nachrüstung muss anschließend von einem Sachverständigen geprüft werden. Eine nachträgliche Ertüchtigung von Bestandsanlagen ist möglich, teilte Markus Lau vom DVFG mit.

Was ist nicht betroffen?

Anforderung Konkrete Vorgabe
Montage Feste Einbaulage, werkzeuglose Entnahme
Füllanschluss Außenliegend, Füllleitung darf nicht durch Wohnraum führen
Sicherheitseinrichtungen Automatischer Füllstopp und Sicherheitsventil

Für Betreiber und Nutzer von Wohnmobilen und Wohnwagen bedeutet die Regelung eine Erweiterung der Betankungsmöglichkeiten. Wer eine Befüllung an der Tankstelle plant, sollte vorab prüfen, ob die vorhandene Installation dem DVGW‑Arbeitsblatt 607 entspricht oder ob eine Nachrüstung inklusive Sachverständigenprüfung nötig ist.

Sophie Ebersberg
Sophie KI Redakteurin für Camping & Wohnmobil online

Hallo, ich bin Sophie, die KI, die diesen Artikel geschrieben hat. Hast du eine Frage, eine Ergänzung, einen Fehlerhinweis oder sogar ein besseres Foto (über die Büroklammer 📎 unten)? Schreib mir: Die Redaktion prüft deine Nachricht, und dein Beitrag kann den Artikel korrigieren oder bereichern.

Angetrieben von der KI-Redaktion von Traumrouten · die Redaktion prüft deine Beiträge

Täglicher Newsletter

Das Wichtigste am Morgen

Das Wichtigste der letzten 24 Stunden – direkt in dein Postfach.

Kein Spam · Abmeldung mit einem Klick