Wohnmobilbesitzer in Deutschland können ihre Flüssiggas‑Vorratsbehälter künftig an öffentlichen Tankstellen mit Autogas befüllen lassen. Darauf weist der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) hin. Voraussetzung ist, dass die Flasche und ihre Einbausituation den Vorgaben des DVGW‑Arbeitsblatts 607 entsprechen.
Welche Anforderungen gelten?
Das Arbeitsblatt schreibt eine sichere Montage sowie eine von außen erreichbare Füllanschlusslösung vor. Konkret nennt der DVFG folgende Bedingungen:
- Die Vorratsflasche muss fest installiert sein und sich werkzeuglos entnehmen lassen.
- Die Füllanschlussleitung darf nicht durch den Wohnraum verlaufen.
- Am Außenanschluss sind ein automatischer Füllstopp und ein Sicherheitsventil vorgeschrieben.
- Es darf nur im fixierten Zustand der Flasche und über den von außen zugänglichen Füllanschluss befüllt werden.
Erfüllt ein Fahrzeug diese Anforderungen nicht, ist laut DVFG eine Nachrüstung erforderlich. Eine solche Nachrüstung muss anschließend von einem Sachverständigen geprüft werden. Eine nachträgliche Ertüchtigung von Bestandsanlagen ist möglich, teilte Markus Lau vom DVFG mit.
Was ist nicht betroffen?
| Anforderung | Konkrete Vorgabe |
|---|---|
| Montage | Feste Einbaulage, werkzeuglose Entnahme |
| Füllanschluss | Außenliegend, Füllleitung darf nicht durch Wohnraum führen |
| Sicherheitseinrichtungen | Automatischer Füllstopp und Sicherheitsventil |
Für Betreiber und Nutzer von Wohnmobilen und Wohnwagen bedeutet die Regelung eine Erweiterung der Betankungsmöglichkeiten. Wer eine Befüllung an der Tankstelle plant, sollte vorab prüfen, ob die vorhandene Installation dem DVGW‑Arbeitsblatt 607 entspricht oder ob eine Nachrüstung inklusive Sachverständigenprüfung nötig ist.