Das Schweizer Parlament hat den Weg für eine zusätzliche Gebühr auf Transitfahrten durch die Schweiz freigemacht. Ziel ist es, Durchfahrten, bei denen das Land ohne wesentlichen Aufenthalt passiert wird, künftig gesondert zu belasten. Die Maßnahme richtet sich insbesondere gegen den Nord‑Süd‑Verkehr in Richtung Italien und betrifft damit viele Urlauber aus Deutschland und anderen Nachbarstaaten.
Was beschlossen ist
Der Nationalrat hat die Einführung einer Transitgebühr im März 2026 angenommen; zuvor hatte der Ständerat den Entwurf einstimmig gebilligt. Der Bundesrat ist nun aufgefordert, die konkrete Umsetzung auszuarbeiten. Dabei steht auch eine mögliche Verfassungsänderung zur Diskussion.
Wer betroffen wäre und warum
- Betroffen sind Fahrzeuge, die die Schweiz „auf einer Fahrt von einem Nachbarland ins andere“ durchqueren, ohne dort einen nennenswerten Aufenthalt einzulegen (Wortlaut: Schweizer Parlament).
- Im Fokus steht der Transitverkehr auf den Alpenachsen, etwa Routen in Richtung Italien, die als Alternative zur Brennerstrecke genutzt werden.
- Die Gebühr würde zusätzlich zur bestehenden Schweizer Jahresvignette erhoben.
Preisangaben und Abgrenzung
Konkrete Tarife sind bislang nicht verbindlich festgelegt. Nach Berichten des ADAC ist jedoch eine Gebühr von rund 21 Schweizer Franken (etwa 23 Euro) pro Durchfahrt im Gespräch. Die aktuelle Schweizer Pkw‑Jahresvignette kostet derzeit 40 Schweizer Franken (rund 44 Euro) und würde von der Transitabgabe unabhängig bleiben.
| Position | Bisheriger Preis / Stand |
|---|---|
| Jahresvignette (Schweiz) | 40 CHF (rund 44 €) |
| Transitgebühr (Diskussion) | Rund 21 CHF (etwa 23 €) pro Durchfahrt – noch nicht beschlossen |
Die definitive Ausgestaltung, die genaue Höhe der Abgabe sowie Regelungen zur Kontrolle und Ausnahmetatbestände werden vom Bundesrat erarbeitet und in der Folge umzusetzen sein.