Die Schweiz könnte ihre Transitstrecken künftig mit einer zusätzlichen Gebühr für ausländische Fahrzeuge belegen. Betroffen wären Fahrten, bei denen das Land lediglich auf dem Weg von einem Nachbarstaat in einen anderen durchquert wird, ohne dass ein wesentlicher Aufenthalt in der Schweiz erfolgt. Das Vorhaben zielt insbesondere auf den Nord-Süd-Verkehr in Richtung Italien.
Für Reisende aus Deutschland würde die geplante Abgabe zusätzlich zur Schweizer Jahresvignette erhoben. Damit könnte die Route durch die Schweiz, die vielfach als Ausweichstrecke zur stark belasteten Brenner-Route genutzt wird, künftig höhere Kosten verursachen. Die Regelung ist allerdings noch nicht umgesetzt und gilt derzeit nicht.
Parlament stimmt dem Vorhaben zu
Der Schweizer Nationalrat hat der Einführung einer Transitgebühr im März 2026 zugestimmt. Zuvor hatte auch der Schweizer Ständerat dem Entwurf einstimmig zugestimmt. Das Schweizer Parlament beschreibt als Anwendungsfall die Durchfahrt „auf einer Fahrt von einem Nachbarland ins andere“, sofern kein wesentlicher Aufenthalt im Land eingelegt wird.
Als Ziel nennt das Schweizer Parlament, die Belastung der Straßen zu verringern und den Verkehr auf den Alpenachsen besser zu steuern. Der Schweizer Bundesrat muss nun eine konkrete Umsetzung ausarbeiten. Im weiteren Verfahren ist laut Parlament auch eine mögliche Anpassung der Schweizer Verfassung im Gespräch.
Preis noch nicht festgelegt
Eine verbindliche Höhe der zusätzlichen Maut gibt es bislang nicht. Nach Angaben des ADAC ist eine Gebühr von etwa 21 Schweizer Franken, umgerechnet rund 23 Euro, pro Durchfahrt im Gespräch. Dieser Betrag ist damit noch kein beschlossener Tarif.
| Gebühr | Stand der Angaben |
|---|---|
| Zusätzliche Transitgebühr | Rund 21 Schweizer Franken beziehungsweise etwa 23 Euro im Gespräch |
| Schweizer Jahresvignette | 40 Schweizer Franken, rund 44 Euro |
| Einführung | Noch offen |
Die bestehende Schweizer Jahresvignette kostet derzeit 40 Schweizer Franken, rund 44 Euro, und wäre von der geplanten Transitabgabe nicht ersetzt, sondern ergänzt. Wann der Bundesrat einen konkreten Vorschlag vorlegt und ab welchem Datum eine zusätzliche Zahlung verlangt werden könnte, ist nach dem derzeitigen Stand noch nicht festgelegt.
- Die geplante Regelung betrifft Transitfahrten durch die Schweiz zwischen zwei Nachbarstaaten.
- Die zusätzliche Gebühr soll neben der Schweizer Jahresvignette gelten.
- Preishöhe und Beginn der Erhebung sind noch offen.