In Tirol bleiben mehrere Fahrverbote zur Eindämmung des Ausweichverkehrs länger bestehen als zunächst vorgesehen. Der ÖAMTC teilte am 27. Oktober 2026 mit, dass die Durchfahrtssperren bis einschließlich Sonntag, 1. November 2026, 19.00 Uhr, gelten. Betroffen sind bestimmte Landesstraßen und Straßen des niederrangigen Netzes in den Bezirken Innsbruck und Innsbruck-Land, Kufstein, Imst sowie Reutte.
Auch Motorräder sind betroffen
Die Verkehrsmaßnahmen richten sich gegen Fahrzeuge, die bei Staus auf den Hauptverbindungen auf Nebenstrecken ausweichen. Das Fahrverbot gilt nach Angaben des österreichischen Automobilclubs für alle Kraftfahrzeuge auf der Durchreise. Damit fallen auch Motorräder unter die Regelung.
Ausgenommen bleiben Fahrten, deren Ziel oder Ausgangspunkt in den betroffenen Gebieten liegt. Ebenfalls nicht erfasst ist der Anrainerverkehr. Für Reisende bedeutet das: Wer Tirol lediglich auf Nebenstraßen durchqueren möchte, muss bis zum Ende des Zeitraums mit Einschränkungen rechnen. Die jeweiligen Detailregelungen sind den einzelnen Bezirken und Strecken zugeordnet.
Fernpassstraße bleibt frei
Eine wichtige Ausnahme nennt der ÖAMTC ausdrücklich: Die Fernpassstraße B 179 ist von den Fahrverboten nicht betroffen. Die Sperren beziehen sich somit nicht pauschal auf sämtliche Straßen in Tirol, sondern auf die in den Verordnungen festgelegten Ausweichrouten.
- Gültigkeit: bis 1. November 2026, 19.00 Uhr
- Betroffene Gebiete: Innsbruck und Innsbruck-Land, Kufstein, Imst sowie Reutte
- Geltungsbereich: bestimmte Landesstraßen und Straßen des niederrangigen Netzes
- Ausnahmen: Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr
- Nicht betroffen: Fernpassstraße B 179
Die Maßnahme gilt in Tirol seit Mai 2026 und wurde wegen des starken Ausweichverkehrs bei Stausituationen mehrfach verlängert. Für Motorräder auf der Durchreise ist deshalb insbesondere die Beschilderung vor Ort maßgeblich.