Handyblitzer könnten künftig bundesweit zum Einsatz kommen. Das Bundesverkehrsministerium teilt nach Informationen des Spiegel die Einschätzung der Länder, dass moderne Überwachungstechnik die Einhaltung der Verkehrsregeln und damit die Verkehrssicherheit verbessern kann. Eine bundesweit geltende Regelung ist bisher jedoch nicht beschlossen.
Länder fordern einheitliche Vorgaben
Die Länder hatten den Bund aufgefordert, eine technikoffene und für ganz Deutschland einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Ohne eine solche Regelung drohe aus ihrer Sicht eine unterschiedliche Rechtslage von Land zu Land. Das Bundesverkehrsministerium unterstützt nach einem Papier, das dem Spiegel vorlag, grundsätzlich das Ziel eines gemeinsamen Rahmens.
„Moderne Überwachungstechnologien besitzen ein erhebliches Potenzial zur Verbesserung der Regelbefolgung und damit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.“
Handyblitzer werden von Autobahnbrücken aus eingesetzt. Die Systeme erfassen, ob eine Person am Steuer ein Mobiltelefon benutzt. Dabei analysieren sie laut Spiegel unter anderem Abmessungen, Form und Farben verschiedener Handymodelle sowie typische Körperhaltungen beim Telefonieren während der Fahrt.
Rheinland-Pfalz nutzt Monocam im Regelbetrieb
Eine gesetzliche Grundlage gibt es bislang nur in Rheinland-Pfalz. Das Land erprobte das System Monocam zunächst im Jahr 2022 und setzt es seit April 2025 regulär ein. Rheinland-Pfalz berichtet von durchweg positiven Erfahrungen mit der Technik.
- Die geplante Regelung soll bundesweit gelten.
- Die Länder verlangen eine einheitliche und technikoffene Rechtsgrundlage.
- Ein bundesweiter Einsatz ist bisher weder gesetzlich beschlossen noch automatisch erlaubt.
Unterstützung kommt nach Angaben des Spiegel unter anderem vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat und von der Gewerkschaft der Polizei. Der ADAC bezeichnet Handyblitzer als sinnvolle Ergänzung bestehender Kontrollen, verlangt für einen flächendeckenden Einsatz aber ein rechtssicheres Fundament. Wie dieses konkret aussehen soll und wann eine bundeseinheitliche Regelung gelten könnte, geht aus der Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums nicht hervor.