Für Wohnmobile und Wohnwagen ist das Befüllen bestimmter Flüssiggas-Tankflaschen an öffentlichen Autogastankstellen in Deutschland künftig möglich. Grundlage ist eine Änderung der TRBS 3151, der Technischen Regel für Betriebssicherheit. Sie wurde am 20. Oktober 2026 veröffentlicht. Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) weist auf die neue Regelung hin.
Nur fest eingebaute Tankflaschen sind erfasst
Die Neuregelung betrifft Behälter, die im Fahrzeug beispielsweise die Versorgung von Kocher, Heizung oder Kühlschrank übernehmen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine dafür vorgesehene Tankflasche handelt, die nach dem aktuellen DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Wohnmobil oder Wohnwagen eingebaut wurde. Eine lose oder gewöhnliche Tauschflasche fällt nicht unter die neue Möglichkeit.
| Vorgabe | Anforderung |
|---|---|
| Befestigung | Fest im Flaschenkasten montiert und mit einer versiegelten Verbindung versehen |
| Entnahme | Ohne Werkzeug möglich |
| Tankvorgang | Während des Befüllens im Fahrzeug fixiert |
| Anschluss | Außen am Fahrzeug |
| Füllleitung | Nicht durch den Wohnraum geführt |
| Sicherheit | Automatischer Füllstopp und Sicherheitsventil erforderlich |
Einbauanlage entscheidet über die Zulässigkeit
Entscheidend ist damit nicht allein die Bezeichnung als Tankflasche. Die gesamte Anlage muss die geforderten Sicherheitsmerkmale erfüllen. Der Anschluss für die Befüllung muss außen am Fahrzeug liegen; die Leitung darf nicht durch den Innenraum verlaufen. Während des Tankens darf die Flasche nicht aus ihrer Halterung genommen werden.
- Der automatische Füllstopp soll verhindern, dass der Behälter überfüllt wird.
- Ein Sicherheitsventil muss vor gefährlichem Überdruck schützen.
- Die Befüllung erfolgt nur an einer Anlage, die die vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Normale, austauschbare Gasflaschen dürfen weiterhin nicht eigenständig an öffentlichen Autogastankstellen in Deutschland befüllt werden. Wer bereits eine Tankflasche im Fahrzeug nutzt, sollte daher prüfen lassen, ob Einbau und Anschlüsse den aktuellen Vorgaben entsprechen. Das gilt besonders für ältere Wohnmobile und Wohnwagen: Bei ihnen kann nach dem Hinweis des DVFG eine Nachrüstung erforderlich sein.
Die Flüssiggasversorgung muss damit vor dem Tankvorgang anhand der konkreten Fahrzeuganlage beurteilt werden. Erst wenn Befestigung, Außenanschluss, Leitungsführung, Füllstopp und Sicherheitsventil den genannten Anforderungen entsprechen, eröffnet die geänderte Regelung die Möglichkeit zum Befüllen an der öffentlichen Autogastankstelle.