Wegen einer Kaltfront und winterlicher Fahrbahnverhältnisse hat die Verkehrsleitstelle der Landespolizeidirektion Salzburg am Samstag eine Schneekettenpflicht für den motorisierten Verkehr auf der Großglockner Hochalpenstraße angeordnet. Die Regelung gilt zwischen Fusch an der Glocknerstraße (Pinzgau) und Heiligenblut (Kärnten) ab sofort bis Sonntag, 24. Oktober, 12:00 Uhr.
Warum die Maßnahme und was gilt
Grund für die Anordnung sind laut Polizei Schneefall, teils vereiste Fahrbahnen und ein markanter Temperatursturz im Hochgebirge. Die Großglockner Hochalpenstraßen AG weist zusätzlich auf kurzzeitige Sperren für Zweiradfahrer hin: In den frühen Morgenstunden und am Vormittag kann es stellenweise zu Sperrungen kommen, wenn Schmelzwasser aus Schneewänden abfließt und auf der Straße rasch wieder gefriert.
"Sonst bleibt es meist trocken und in Tirol, Salzburg sowie in Oberkärnten setzt sich noch die Sonne durch. Dazu weht in der Höhe meist lebhafter bis kräftiger Wind aus West bis Nordwest", sagte die Geosphere‑Austria‑Bergwetterprognose gegenüber der APA.
- Zeitraum: Ab Samstag, 24. Oktober, bis Sonntag, 24. Oktober, 12:00 Uhr.
- Strecke: Fusch an der Glocknerstraße – Heiligenblut.
- Empfehlung: Vor Antritt aktuelle Lage auf großglockner.at prüfen; Fahrradtouren derzeit nicht empfohlen.
Wetterdaten aus der Meldung
Die Bergwetterprognose meldete Schneefall teils bis etwa 1.200 Meter Seehöhe; die Temperaturen lagen zu Mittag auf 2.000 Meter zwischen minus fünf und minus ein Grad, auf 3.000 Meter zwischen minus zwölf und minus sieben Grad.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Gültigkeit | bis Sonntag, 24. Oktober, 12:00 Uhr |
| Betroffene Strecke | Fusch an der Glocknerstraße – Heiligenblut |
| Hinweis Zweiradfahrer | Kurzzeitige Sperren möglich |
Die Polizei rät, die Panoramastraße derzeit nicht mit dem Fahrrad zu befahren und sich vor Fahrtbeginn über den aktuellen Straßenzustand auf großglockner.at zu informieren.